Netzhautvorsorge

Wozu dient die Netzhaut-Vorsorge?

Die Netzhautkontrolle dient dem Erhalt der Sehfähigkeit. Viele Krankheiten werden erst erkannt, wenn es zu spät ist – so auch die Netzhautablösung. Durch die Kontrolle der Netzhaut kann man eine drohende Netzhautablösung frühzeitig feststellen.

Die unbemerkte Gefahr

Wird eine Netzhauterkrankung nicht rechtzeitig erkannt, kann das Auge erblinden. Schon lange vor der eigentlichen Netzhautablösung treten bei manchen Patienten bereits Veränderungen im äußeren Bereich der Netzhaut auf: z.B. dünne Stellen und Löcher. Beides sind Vorstufen einer Netzhautablösung und machen normalerweise keine Beschwerden, da die Netzhaut kein Schmerzempfinden hat. Dadurch bleiben sie jedoch unbemerkt und sind besonders gefährlich. Lediglich Erscheinungen wie Rußregen oder Blitze können von Ihnen wahrgenommen werden. Erst wenn sich das optische Zentrum der Netzhaut löst, empfinden Sie Sehstörungen.

Wir empfehlen deshalb eine regelmäßige Kontrolle der Netzhaut.

Um eine Erkrankung an der Netzhaut frühzeitig zu erkennen, sollten Sie alle zwei bis drei Jahre zu einer Vorsorgeuntersuchung in unsere  Praxis kommen.

Wer ist gefährdet?

Sind Sie kurzsichtig? Wenn Sie mehr als -3 Dioptrien haben, dann gehören Sie zum gefährdeten Personenkreis, denn starke Kurzsichtigkeit kann eine Netzhautablösung verursachen. Dies liegt an dem etwas zu langen Augapfel Kurzsichtiger. Ist der Augapfel zu lang, wird die Netzhaut gedehnt. Durch diese Dehnung steht sie häufig unter leichter Spannung. Dies begünstigt das Entstehen von Läsionen (Rissen oder Löchern) in der Netzhaut. Auch junge Leute sind schon häufig betroffen. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter.

Wir empfehlen die Netzhaut-Vorsorge:

  • routinemäßig alle Patienten alle zwei bis drei Jahre.
  • bei hoher Kurzsichtigkeit jedes zweite Jahr.
  • für Hypertoniker alle zwei Jahre.
  • bei Diabetikern ohne Spätschäden jährlich, mit Spätschäden individuell (ein Teil der Kosten wird bei Teilnahme am DMP Diabetes von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen).
  • ab 60. Lebensjahr alle zwei Jahre.