Jörg Behrens
Facharzt für Augenheilkunde
Um den Gesundheitszustand von Anwärtern oder Inhabern einer Luftfahrzeugführerlizenz zu ermitteln schreibt der Gesetzgeber einen umfangreichen medizinischen Check-up vor - die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung.
Hierbei wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Tauglichkeitsrichtlinien geprüft, ob Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind, ein Flugzeug zu führen. Es gibt, je nachdem, ob Sie zu den Piloten Klasse 1 (Berufspiloten), Klasse 2 (Privatpiloten), Piloten mit einer Light Aircraft Pilot Licence LAPL oder zu den UL- (Ultraleicht-) Piloten zählen, unterschiedliche medizinische Untersuchungen. Außerdem regelt die Verordnung die Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit des Kabinenpersonals.
Für alle jedoch gilt: Die Tauglichkeitsuntersuchung muss regelmäßig erneuert werden.
Zu einer fachärztlichen Flugtauglichkeitsuntersuchung gehört neben einer gründlichen Anamnese die Erfassung Ihrer individuellen Krankheitsgeschichte wie z. B. Vorerkrankungen, Operationen und erblich bedingte Krankheiten. Bei der Flugtauglichkeitsuntersuchung werden die Sehschärfe, sowie das Gesichtsfeld (nur bei Erstuntersuchung) überprüft.
© Jörg Behrens